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Du möchten dich aktiv engagieren? Hier die Antworten auf Ihre Fragen:

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im sich im THW engagieren kann.

Folgende (offiziellen) Voraussetzungen solltest Du mitbringen:

  1. Du bist zwischen 18 und 60 Jahre. (10 bis 17 Jahre? Siehe: Jugend)
  2. Du bist körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen (Alternativ: Engagement auch ohne Einsatzbefähigung möglich (Küche/Verwatlung))
  3. Dein ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
  4. Du bist für den Dienst im THW verfügbar. (jeden 2. Samstag und den darauffolgenden Mittwoch und fleixibel für Einsätze)
  5. Du bist nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  6. Du bekennst dich zum demokratischen Rechtsstaat.
  7. Du bist nicht zu eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteil worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  8. Du bist nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

 

Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Meine Pflichten als THW-Einsatzkraft:

  • regelmäßig an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
  • Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
  • die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
  • sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
  • das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht negativ beeinflussen
  • jede Veränderung in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.)